Finanzierungsmodelle bei Industriegütern
Kaufmännische Varianten für Heizung & Klima & Kälte
Die Heizung, Kälte- oder Klimaanlagen ist 30 Jahre alt und hat langsam, aber sicher ausgedient. Angebote werden eingeholt und schnell stellt man fest, dass eine fünf- bis sechsstellige Investition notwendig ist. In den letzten Jahren haben sich neben dem Kauf viele verschiedene Konzepte wie Miete, Leasing, Mietkauf oder Contracting ergeben. Welches Konzept zu meiner Situation passt und wo die Unterschiede liegen, wird nachfolgender Artikel näherbringen.
Hat man sich für ein technisches Konzept entschieden, so gilt es in zweiter Instanz die dafür beste kaufmännische Lösung zu finden. Eine äußerst attraktive Variante, um die eigene Kasse zu schonen, sind staatliche Fördermittel. Insbesondere der KfW-Bankengruppe und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Hilfe und Orientierung gibt es unter anderem auch bei der KfW- Mittelstandsförderung. Die Förderlandschaft ist sehr breit und unterliegt einer schnellen Veränderung. Das Hinzuziehen von Förderprofis lohnt sich. Nur so ist es möglich, größere Angebotsumfänge auf einzelne Förderprogramme hin perfekt zuzuschneiden. Im industriellen Bereich mit Schwerpunkt Energieeffizienz ist Marcel Riethmüller von ecogreen als Referent auf meinen Seminaren ein gern gesehener Redner.
In den meisten Fällen ist das EU-Beihilferecht (de minimis) zu beachten. Wenn nach der technischen Definition auch der Förderzuschnitt passt, holt der Investor seine Steuerberater ins Boot. Zwischen der Erfüllung von Förderbedingungen und steuerlichen Aspekten gibt es große Wechselwirkungen, die individuell gelöst werden müssen. Erst dann ist die Gesamtmaßnahme rund, der Fahrplan klar. Vorab ist auch zu klären, ob der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Kauf von Industriegütern
Was man hat, das hat man. Beim Kauf der Anlage ist der Investor frei in all seinen Entscheidungen. Die Anlage geht in die Bilanz über und wird über mehrere Jahre nach AfA abgeschrieben, die Vorsteuer wird sofort fällig. In Bezug auf Fördermittel die sicherste Methode, allerdings muss man die Anlage auf einen Schlag bezahlen, was die Liquidität schmälert. „In der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: AfA-Tabelle AV) ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) für Anlagegüter ausgewiesen, die nicht branchenspezifisch genutzt werden. Die AfA-Tabelle AV gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt werden.“ (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabellen)
Mieten des Industriegutes
Beim Mieten bleibt das Investitionsgut im Eigentum des Verleihers. Der Kunde bezahlt eine Mietgebühr, die in der Regel nach Tagen und/oder Monaten gestaffelt vertraglich vereinbart wird. Somit umgeht er die Investitionskosten und trägt zudem kein technisches Risiko – dieses liegt zu 100 % beim Verleiher der Anlage. Der Mieter muss sich um nichts mehr kümmern und muss auch keine finanziellen Rücklagen für die Technik bilden. Die Sicherstellung der Funktion liegt beim Vermieter (Ersatzanlage/Austausch im Schadensfall usw.). Falls Brennstoff notwendig, wird dieser vom Mieter oder vom Vermieter besorgt und separat verrechnet. Bei mobilen Anlagen werden neben den Fixkosten für die Miete auch einmalige Gebühren fällig, wie An- und Abfahrt, Auf- und Abbau der Anlage sowie für die hydraulischen und elektrischen Anschlüsse. Bei längeren Laufzeiten werden zusätzlich Wartung- und Instandhaltungskosten vertraglich vereinbart. Werden Fördermittel beansprucht, so ist explizit zu prüfen, ob Mieten nicht förderschädlich ist. Übliche Mietzeiträume betragen wenige Tage bis hin zu mehreren Monaten.
Mietkauf der Anlage
Beim Mietkauf ist der Investor/Anlagenbetreiber von Anfang an auch der wirtschaftliche Eigentümer der Anlage. Das Investitionsobjektes wird in seiner Bilanz aktiviert. Ähnlich eines Ratenkaufs oder eines Ratenkredits, ist Mietkauf eine Finanzierungsmethode, die Liquiditätsspielräume schafft. Der Anlagenbetreiber mietet die Anlage, doch mit der letzten Rate geht das juristische Eigentum an den Investor/ Anlagenbetreiber über, gegebenenfalls mit einer Schlusszahlung/Restwert nach AfA (Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter). Zudem ist der komplette Vorsteuerbetrag zum Vertragsbeginn fällig – im Gegensatz zum Leasing. Die Vorsteuer kann in voller Höhe bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden. Einer der größten Vorteile ist, dass viele Fördermittel in Kombination mit Mietkauf möglich sind. Übliche Zeiträume sind eher langfristiger Natur, z.B. zehn Jahre.
Leasing – Der Leasinggeber bleibt Eigentümer
Beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Leasingobjekts. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer den Leasinggegenstand zum Gebrauch, jedoch ohne den Gebrauch zu gewährleisten. Das bedeutet, dass der Nutzer des Leasing-Objektes (Leasingnehmer) alle Rechte, Risiken und Pflichten zu tragen hat, die bei der traditionellen Miete beim Vermieter liegen. Das können höhere Gewalt, Einwirkung Dritter oder auftretende Mängel während der Vertragslaufzeit sein. Im Gegensatz zu einem Mietvertrag haftet der Leasingnehmer somit für Beschädigungen und für den Ausfall des Produktes. Er muss Reparaturen selbst ausführen und das Objekt in Stand halten. Viele dieser Risiken lassen sich für den Leasingnehmer mit einem Fullservice-Leasing-Vertrag sehr stark eingrenzen. Beim Fullservice-Leasing übernimmt der Leasinggeber die gesamte Verwaltung inklusive Wartung, Verschleißreparaturen, Versicherung usw. Das Leasingobjekt, beispielsweise ein Stahlcontainer samt Wärme-/Kälteerzeugung, wird vom Leasinggeber finanziert und gegen Zahlung einer monatlichen Rate an den Anlagenbetreiber übergeben. Somit ist der Leasinggeber auch Eigentümer des Leasingobjekts. Folglich taucht dieses nicht in der Bilanz des Anlagenbetreibers auf. Dadurch verschafft sich der Anlagenbetreiber Spielräume bei seiner Liquidität und kann die Raten als Betriebsausgabe steuerlich ansetzen. Die Einsparungen bei der Wärme-/Kälteerzeugung durch die neue Anlage können direkt der Leasingrate gegenübergestellt werden. Werden Fördermittel beansprucht, so ist explizit zu prüfen, ob Leasing nicht förderschädlich ist.
Contracting – Lange Vertragslaufzeiten
Prinzipiell ist Contracting der Miete sehr ähnlich, jedoch ist die Vertragslaufzeit deutlich länger. Sie beträgt in der Regel zehn bis 15 Jahre. Zudem mietet der Betreiber keine reine Anlage, sondern kauft Energie (Wärme, Kälte) ein und bezahlt diese. In den Energiepreis sind die Anschaffungskosten sowie sonstigen Aufwendungen des Contractors eingepreist. Der Contractingnehmer zahlt monatlich und spart sich die Investitionskosten, schont also seine Liquidität. Wie auch bei der Miete liegt das gesamte Betriebsrisiko beim Contractor. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Contractingnehmer in aller Regel die mobile Anlage zum Sach- beziehungsweise Restwert der Heizung kaufen. Alternativ ist eine Vertragsverlängerung oder Abbau der Anlage durch den Contractor möglich. Wird die mobile Anlage fest mit dem Gebäude verbunden, so ist sie rechtlich gesehen Bestandteil des Gebäudes. Dadurch würde eine Contractinganlage in das Eigentum des Immobilienbesitzers übergehen. Aus diesem Grund fordern einige Contractoren eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen. Werden Fördermittel beansprucht, so ist explizit zu prüfen, ob dies im Zusammenhang mit Contracting möglich ist. Beispielsweise sind bei der BAFA im Bereich „Energieeffizienz“ Kälte- und Klimaanlagen förderfähig, die über Energieeinspar-Contracting oder Energieliefer-Contracting realisiert werden. Der Contractingvertrag muss eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren aufweisen, ein regelmäßiges Monitoring sicherstellen und vorsehen, dass der Contractor in dieser Zeit die Kälte- oder Klimaanlage betreibt und das Betreiberrisiko trägt. Betriebsführungs-Contracting hingegen ist nicht förderfähig.
Fazit und Handlungsempfehlung
Sowohl die Finanzierungsmöglichkeiten als auch steuerliche Aspekte sollten im Vorfeld diskutiert und gelöst werden, bevor man eventuell förderschädlich agiert oder viel Geld auf der Straße liegen lässt. Wie auch bei der Technik, besteht die große Herausforderung für den Anlagenbetreiber, seriöse und kompetente Partner zu finden. Nur so hat man an dieser mittelfristigen Investition auch langfristig Freude. Die „Mobile Energie“ (Anhänger- und Containerlösungen) gibt es mit unterschiedlichen kaufmännischen Varianten. Welche Lösung in Frage kommt, hängt von individuellen Konditionen, der geplanten Nutzungszeit und strategischen Ansätzen bzw. von der Firmenphilosophie ab. Tendenziell fährt man mit Kauflösungen häufig bei langfristigen Nutzungszeiten günstiger, jedoch muss man dafür zu Beginn tiefer in die Tasche greifen. Wird die mobile Energie nur vorübergehend, etwa für wenige Wochen oder Monate benötigt, so könnte die Variante „Mieten“ günstiger sein.
- Technische Lösung fixieren
- Angebot auf Möglichkeit einer Förderung prüfen, bzw. zuschneiden
- Steuerberater konsultieren
- Kaufmännische Lösung fixieren